Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB Stahl und Bau GmbH

 

I. Vertragsabschluß

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen einschl. technische Beratung. Sie gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen.

 

II. Preise

1. Tritt während der Auftragsausführung eine Erhöhung der Bezugs -oder Herstellungskosten, der Rohstoffe, der Lohntarife, Öffentlicher Steuern und Abgaben oder sonstiger Kosten ein oder entstehen sie neu, so sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Preis zu berechnen.
2. Bei Festpreisbindungen bis Bauende können bei fallenden Preisen keine Nachver-handlungen durchgeführt werden.
3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Tage der Lieferung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuern.

 

III. Lieferzeiten

1. Lieferzeiten sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Werks -und Selbstbelieferung. Sie gelten mit der Versandbereitschaft ab Werk oder ab Lager als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht abgesendet werden kann.
2. Die Lieferzeiten verlängern sich mindestens um den Zeitraum, währenddessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz und / oder Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

IV. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
wie z. B. Streiks, Aussperrungen, Betriebstörungen ( z. B. Feuer) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Vorlieferer eintreten.

 

V. Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder de Lieferwerks, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

 

VI. Versand

Unsere Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl ab Lieferwerk oder ab unserem Lager. Wir bestimmen Versandweg und –mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Teillieferungen behalten wir uns vor. Für die Anlieferung setzen wir gut befahrbare Strasse voraus.

 

VII. Zahlung und Verrechnung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 18 Tagen nach Rechnungsdatum in € ohne Abzug zu erfolgen.
2. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern.
3. Wird uns die mangelnde Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Mangels Zahlung können wir die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Auftraggebers verlangen.
4. Wir sind berechtigt, in den genannten Fällen den Betrieb oder die Baustelle des Auftraggebers zu betreten, die gelieferte Ware zu konfiszieren und sie zu Anrechnung auf unsere Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verkaufen.
5. Besondere Absprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit schriftlicher Bestätigung.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Die Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne VIII. 1.
3. Die Forderungen des Arbeitgebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung an uns ab, und zwar in Höhe des vollen Warenwertes zuzüglich Zinsen und entstehender Nebenkosten.

 

IX. Mängel und Gewährleistung

1. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung.
2. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Eingang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Mängelrügen sind nur innerhalb 3 Werktagen nach Eingang zulässig. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich bzw. per Fax zu rügen, unter Einstellung der Be- und Verarbeitung. Gibt uns der Auftraggeber keine Gelegenheit uns von dem Mangel zu überzeugen oder wird trotz erkennbarer Mängel eine Be- und Verarbeitung vorgenommen, so entfallen alle Mängelansprüche.
3. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware; stattdessen sind wir auch berechtigt den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Wir können die Erstattung des Minderwertes oder Nachbesserung verweigern, solange der Auftraggeber seine Pflichten uns gegenüber im vertraglichen Umfang nicht erfüllt. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von der vereinbarten Zahlung.
4. Anspruche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden) und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung ist auf die von dem jeweiligen Hersteller uns gegenüber gegebene Gewährleistung beschränkt.

 

X. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

1.Nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus nachträglicher Unmöglichkeit, Verzug, Mängel, Verletzungen von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung , auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Auftraggebers stehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend.
2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
Gerichtsstand ist Eisenhüttenstadt.

 

XII. Wirksamkeit

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.

 

XIII. Schutz der personenbezogenen Daten

1. Falls der Abnehmer eine natürliche Person ist, nimmt er mit dem Abschluss des Vertrages zur Kenntnis, dass der Lieferant als der Verantwortliche die Verarbeitung etwaiger personenbezogenen Daten des Abnehmers durchführen wird, und zwar der personenbezogenen Daten angeführt im Vertrag bzw. in anderen von den Vertragsseiten im Zusammenhang mit dem Vertrag erstellten Dokumenten und der
personenbezogenen Daten erhalten von dem Abnehmer im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung. Die Verarbeitung betrifft insbesondere die Kontakt- und Rechnungsangaben.

 
2. Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Aufbewahrung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Abnehmers im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften vorzugehen, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im weiteren als DSGVO), vorzugehen.

 
3. Die personenbezogenen Daten des Abnehmers werden vom Lieferanten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
3.1 zwecks der Vertragserfüllung (im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Lit. b) DSGVO) insbesondere mit Absicht zur Bestellung und Lieferung der Ware und Rechnungsslellung; zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses verarbeitet,
3.2 zwecks des berechtigten Interesses des Lieferanten (im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Lit. f) DSGVO) an dem Schutz seiner mit dem Vertrag zusammenhängenden Rechten insbesondere damit er im Bedarfsfall fähig zu beweisen ist, wie und im welchem Umfang der Vertrag erfüllt wurde; zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und höchstens für weitere 11 Jahre verarbeitet. Falls der Abnehmer beim Lieferanten oder beim öffentlichen Organ sein mit dem Vertrag zusammenhängendes Recht geltend machen wird, wird der Ablauf dieser Laufzeit gehemmt und zwar bis dem Moment der Rechtskrafterlangung der sachlichen Entscheidung des zuständigen öffentlichen Organs über dem geltend gemachten Recht. Gegen die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten zu diesem Zweck ist möglich, den Widerspruch nach dem Art. 21 DSGVO zu erheben.
 
Die Gewährung der personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken ist obligatorisch, sonst wäre es nicht möglich ordnungsgemäß den Vertrag und zusammenhängende Pflichten und Rechte des Lieferanten zu erfüllen.

 
4. Die personenbezogenen Daten wird der Lieferant selbst verarbeiten. Die personenbezogenen Daten können weiter den Personen zur Vertügung gestellt werden, die einen gesetzlichen Grund für den Zugriff zu den personenbezogenen Daten haben (z. B. Strafjustiz oder andere Aufsichtsbehörden mit einer gesetzlichen Ermächtigung zum Zugriff zu den Informationen) oder anderen Personen, wenn es
zum Schutz der Rechte des Lieferanten notwendig wird (z. B. das Gericht).

 
5. Als Subjekt der Daten hat der Abnehmer alle Rechte laut dem DSGVO, insbesondere:
5.1 das Recht, eine Bestätigung zu erhalten, ob seine personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht, und wenn ja das Recht den Zugriff zu diesen personenbezogenen Daten und zu den Informationen im Sinne des Art. 15 DSGVO zu erhalten, insbesondere über dem Zweck Ihrer Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, den die Daten zur Verfügung gestellt worden sind oder gestellt werden, und die geplante Dauer ihrer Speicherung;
5.2 das Recht Korrektur der ungenauen Daten nach dem Art. 16 DSGVO zu verlangen
5.3 das Recht Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn es um einen der im Art. 17DSGVO angeführtenGründe geht, zum Beispiel, wenn die personenbezogenen Daten nicht mehr für den Zweck benötigt werden, für welchen sie gesammelt wurden oder anders verarbeitet wurden.
5.4 das Recht zu verlangen, dass der Lieferant die Verarbeitung begrenzt, wenn ein der angeführten Fälle im Art. 18 OSGVO eintrifft, insbesondere, wenn der Abnehmer die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreitet;
5.5 das Recht personenbezogenen Daten in einem strukturierten, konventionellen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und das Recht solche Daten einem anderen Verantwortlichen zu übergeben ohne dass der Lieferant dies behindert;
5.6 das Recht einen Widerspruch bei der Aufsichtsbehörde zu erheben, wenn der Abnehmer der Ansicht ist, dass durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu einem Verstoß gegen die DSGVO führt

 
6. Wenn der Abnehmer (einschließlich juristischer Personen) dem Lieferanten die personenbezogenen Daten eines Dritten übergibt, wie zum Beispiel seines Angestellten, der für die Zwecke der Vertragserfüllung die Kontaktperson sein soll, ist er verpflichtet zu qewanneisten, dass die personenbezogenen Daten dem Lieferanten im Einklang mit DSGVO übergeben werden. Der Abnehmer ist verpflichtet vor allem sicherzustellen, dass der Dritter im Einklang mit DSGVO darüber informiert wird, dass ihre personenbezogenen Daten dem Lieferanten übergeben werden und zu welchem
Zweck sie übergeben werden.